Neue Zahlen zeigen, dass mehr als 38.000 XL-Bully-Hunde derzeit legal bei ihren Besitzern in England und Wales leben, obwohl die Rasse verboten ist.
Aufzeichnungen zeigen, dass die britische Regierung 38.424 Ausnahmebescheinigungen ausgestellt hat, bevor das Rassenverbot am 1. Februar vollständig in Kraft trat. Arsenal-Torwart David Raya gehört zu denen, denen eine Ausnahmebescheinigung erteilt wurde.
Trotz des britischen Verbots der XL-Bully-Rasse haben sich mindestens 38.000 Hunde für Ausnahmebescheinigungen registriert
Im September 2023 versprach der britische Premierminister, XL-Bullys zu verbieten, nachdem es zu einer Reihe tödlicher Angriffe auf die Rasse gekommen war. Vor der Ankündigung des Verbots standen bereits vier Rassen auf der Liste der im Vereinigten Königreich verbotenen Rassen. Dazu gehören Pit Bull Terrier, Dogo Argentinos, Fila Brasileiro und der japanische Tosa.
Besitzer, die ihre Bully XL behalten wollten, mussten vor dem 31. Januar 2024 eine Ausnahmebescheinigung beantragen. Von denjenigen, die kein Interesse hatten, wurde erwartet, dass sie ihre Hunde auf Kosten der Regierung einschläfern.
Laut The Daily Mail hatten Regierungsbeamte zuvor geschätzt, dass es im Vereinigten Königreich etwa 10.000 XL-Bullys gibt. Da die Gesamtzahl der in England und Wales ausgestellten Ausnahmegenehmigungen bei 38.424 liegt, ist nun klar, dass die Population der Bully XLs im Vereinigten Königreich hoch ist viel höher, als die Regierung ursprünglich angenommen hatte.
Gegenwärtige XL-Bully-Besitzer mit einer Ausnahmebescheinigung können nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil sie die verbotene Rasse besitzen.
David Raya von Arsenal beantragte eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung seines Haustiers Goku. Raya trainiert seinen XL Bully als Wachhund, um seine Residenz im Norden Londons vor Einbrechern zu schützen. In der jüngeren Vergangenheit wurden mehrere hochkarätige Fußballspieler – darunter Manchester Citys Mittelfeldspieler Jack Grealish und Chelsea-Stürmer Raheem Sterling – Opfer von Hausdurchsuchungen.
XL-Bully-Besitzer müssen nicht nur über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, sondern ihre Hunde auch in der Öffentlichkeit unbedingt mit Maulkorb und Leine führen.