A Hund erlitt nach der Geburt schwere Verletzungen Schuss durch eine Immobilienmakler in Iowa. Der Vorfall ereignete sich letzte Woche, als eine Familie den Agenten zu einer Hausbesichtigung eingeladen hatte. Der Vorfall wurde von den Behörden als Notwehr angesehen.
Familie sagt, Immobilienmakler habe Hund getreten und erschossen
Die Familie in Shenandoah berichtete, dass ihr Mischling aus Australian Shepherd und Beagle „schwere Wunden“ erlitten habe, nachdem ein Immobilienmakler laut WSFA auf den Hund geschossen habe. Wie die Behörden bestätigten, wurde der Immobilienmakler am Donnerstag, dem 22. Februar, zu einem Rundgang durch das Anwesen zu sich nach Hause gerufen.
Zunächst hatte die Familie ihren Hund vorsorglich im Keller untergebracht.
Während der Hausbesichtigung verlangte der Immobilienmakler eine Besichtigung des Kellers. Daraufhin brachte die Tochter des Hausbesitzers den Hund ins Freie. Nachdem der Agent den Keller gesehen hatte und in Richtung Hinterhof ging, erschreckte seine Anwesenheit den Hund, der sich von der Leine befreite und sich dem Agenten bellend näherte, teilten die Behörden mit.
Nachbarn zufolge trat der Immobilienmakler auf den Hund ein, als sie sich ihm weiter näherten. Dann erschoss er das Tier.
Da der Immobilienmakler, der über eine verdeckte Trageerlaubnis verfügte, reagierte, nachdem er sich bedroht gefühlt hatte, stufte die Staatsanwaltschaft den Vorfall nach Angaben der Behörden als Akt der Selbstverteidigung ein.
Andererseits behauptete die Familie, der Hund habe kein Verhalten an den Tag gelegt, das eine Erschießung rechtfertige. Außerdem hat die Mutter Angst vor Waffen. Daher hätte sie den Agenten nicht in ihr Haus gelassen, wenn sie von seiner Schusswaffe gewusst hätte.
Trotz der Tortur überlebte der Hund und wurde von einem Tierarzt medizinisch versorgt.
Die Behauptungen der Familie, dass der Hund keine Gefahr darstelle, werfen Fragen zum Vorgehen des Agenten auf. Darüber hinaus lässt es den Verdacht aufkommen, dass bei einem routinemäßigen Hausbesuch eine versteckte Waffe mitgeführt werden muss. Obwohl die Behörden die Schießerei als einen Akt der Selbstverteidigung einstuften, ist der emotionale und körperliche Schaden für die Familie und ihr geliebtes Haustier nicht zu unterschätzen.